Für das Opfer eines Verkehrsunfalls gilt eine Schadensminderungspflicht. Vor allem bei den Kosten für einen Ersatzwagen sorgt diese immer wieder für Streit vor Gericht.
Ein Unfall-Ersatzwagen muss "angemessen" sein. Wer bei der Anmietung ein zu kostspieliges Modell wählt, bekommt oft Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Doch selbst ein Ferrari-Cabrio kann durchaus adäquat sein, wie das Kammergericht Berlin nun geurteilt hat (Az.: 22 U 160/17).
Normaler Verschleiß bei einem älteren Auto berechtigt den Kunden nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bekräftigt.
Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Gewöhnlicher Verschleiß sei kein Sachmangel, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe. (Az. VIII ZR 150/18)
Trickbetrüger fahren mit einem Vorführwagen davon. Eine ahnungslose Familie kauft das Fahrzeug übers Internet, das Autohaus will es zurück. Zu Recht? Der Streit geht bis vor den BGH – der ein paar sehr grundsätzliche Fragen zum Thema Probefahrt beantwortet.
Von Anja Semmelroch, dpa
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